Leitfaden zur Vereinsgründung

(Den gesamten Leitfaden, Checkliste und eine Mustersatzung können Sie als hier einsehen.)

Eine Vereinsgründung lässt sich in drei elementare Schritte gliedern: 1)  die Vorbereitungsphase, 2) die Phase der Gründungssitzung, 3) die formale Gründung.

1. Vorbereitungsphase

In der Vorbereitungsphase wird ein Grundkonzept erarbeitet, das Antworten auf Fragen nach zukünftigen Tätigkeitsfeldern, den Maßnahmen und Aktivitäten des Vereins sowie den personellen Zuständigkeiten gibt. Diese und weitere Grundsatzfragen, die das strukturelle und organisatorische Grundgerüst des Vereins betreffen, fließen in einem nächsten Schritt in die Erarbeitung der Vereinssatzung ein.  Die Vereinssatzung bildet das Herzstück des Vereins, indem sie die rechtliche Grundlage für die spätere Vereinsarbeit schafft. Das Grundkonzept und die Vereinssatzung sollten rechtzeitig vor der nächsten Phase, der Gründungssitzung, vorliegen.

2. Gründungssitzung

In der nächsten Phase geht es um die Gründungssitzung und insbesondere um die Frage, welche Inhalte in der Gründungssitzung geklärt werden sollen. Zumindest sollten folgende Punkte behandelt werden:

  • Anwesende Personen: Es ist sinnvoll, mindestens 7 Personen zu versammeln, da dies der Anzahl der Unterschriften entspricht, die für eine Satzung erforderlich sind.
  • Protokoll: Über die Gründungsversammlung ist ein Protokoll zu führen. Ohne ein entsprechendes Protokoll ist eine spätere Eintragung des Vereins beim Amtsgericht nicht möglich.
  • Vorstand: Auf der Versammlung muss ein Vorstand gewählt werden, der aus mindestens drei Personen besteht. Hintergrund: Für die Eintragung ins Vereinsregister muss eine Ansprechperson benannt werden.
  • Satzung: Über die Satzung muss abgestimmt werden. Anschließend muss sie von mindestens sieben Personen unterzeichnet werden.

3. Formale Gründung

Die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht erfolgt durch einen Notar (siehe Anhang). Wichtig für den Termin beim Notar sind die unter Punkt 2 genannten Unterlagen: das Protokoll und die in der Gründungsversammlung beschlossene Satzung, eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder sowie eine Adressenliste der Vorstandsmitglieder. Vergessen Sie nicht, dass Ihr Vorstand seine Unterschriften beglaubigen lassen muss. Dies kann ein Notar übernehmen. In Baden-Württemberg ist auch der Ratschreiber dazu befugt. Die Eintragung ins Vereinsregister kann der Notar in der Regel direkt elektronisch an das zuständige Amtsgericht übermitteln. Achtung: Nach diesem Schritt dürfen Sie sich zwar eingetragener Verein (e.V.) nennen, das bedeutet aber nicht, dass Ihr Verein automatisch gemeinnützig und damit steuerbefreit ist. Die Gemeinnützigkeit muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Zur Prüfung des Antrags benötigt das Finanzamt folgende Unterlagen:

  • einen Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer
  • die Vereinssatzung (in der ein gemeinnütziger Zweck formuliert sein muss, damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennen kann)
  • das Protokoll der Gründungsversammlung
  • die Regelung für Mitgliedsbeiträge (falls nicht im Protokoll enthalten)
  • Auszug aus dem Vereinsregister oder Kopie des Antrags auf Eintragung in das Vereinsregister

Checkliste zu unserem Leitfaden

  • Erstellung einer Satzung
  • Gründungsveranstaltung
  • Wahl eines Vorstands
  • Anfertigung eines Sitzungsprotokolls
  • Abstimmung über die Satzung
  • Unterzeichnung der Satzung durch die Gründungsmitglieder
  • Notarielle Eintragung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht
  • Antrag auf Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt

Linksammlung zum Thema „Vereinsgründung“